Versicherungsnehmer können sich in allen Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, auf einen Krankenschein behandeln lassen. In Ländern, die zu der Europäischen Union gehören ebenfalls, beziehungsweise, noch viel einfacher.
Jedoch bedeutet auf Krankenschein behandeln lasse, dass man vor Reiseantritt einen Auslandskrankenschein beantragt hat und diesen auch dabei hat, wenn man in den Urlaub fährt. So dass man diesen ggf. auch zücken kann, wenn man ihn denn benötigen sollte.
Auch Versicherte bei einer Privaten Krankenkasse, PKV, sollten sich vor Reiseantritt, und rechtzeitig, darüber informieren, inwieweit ihre privaten Krankenversicherung die Kosten für eine ärztliche Behandlung und einen Krankenrücktransport aufkommt, bzw. welche Leistungen nicht übernommen werden.
Meist sind diese zusätzlichen Reiseversicherungen unter dem Aspekt einer Erkrankung und einer ärztlichen Dienstleistung im Versicherungsumfang einer PKV enthalten. Jedoch ist dies ein wichtiger Aspekt, weil Krankenrücktransporte aus dem Ausland sehr teuer werden können. Plant man demnächst eine private Krankenversicherung abzuschließen, von der gesetzlichen Krankenkasse in eine der vielen PKV zu wechseln, so empfiehlt sich ein Leistungsvergleich im Vorfeld zu den verschiedenen Leistungen anzustellen. Besonders weil die Versicherungen bei bestimmten Vorerkrankungen des zukünftigen Versicherungsnehmers Zahlungen für Aufwendungen, die in diesem Zusammenhang entstehen, ausschließen. Dies kann dann sehr nachteilig sein. Daher sollte man vor Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung abklären, inwieweit Vorerkrankungen die Versicherung von ihrer Leistung freistellen und in welchem Zeitraum Vorerkrankungen als solche angesehen werden. Sonst zahlt die Versicherung beispielsweise im Krankheitsfall, weder im Inland noch im Ausland nicht. Jedoch ist der Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenkasse, PKV, in der Regel weitaus besser als es bei den gesetzlichen Kassen der Fall ist.