Wo liegen die Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung?

Wer bereits Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und wechseln will, sollte die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen im Vergleich zueinander auswerten.

Grundsätzlich zahlt das Mitglied monatlich Beiträge, die sich einzig und allein am Einkommen orientieren. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten jeweils zur Hälfte. Ist der Arbeitnehmer verrentet, muss der Arbeitgeberanteil vom jeweiligen Rentenversicherungsträger geleistet werden.

Der wesentliche Vorteil einer gesetzlichen Krankenversicherung liegt in der sogenannten Familienversicherung. In der Praxis bedeutet dies, dass nicht verdienende Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert werden.

Gehört der Arbeitnehmer zu den Besserverdienenden, kann er dennoch als freiwilliges Mitglied versichert werden.

Gesetzlichen Krankenversicherungen ist ein umfassender und einheitlicher Schutz gesetzlich vorgeschrieben. Nicht bewertet wird eine Mitgliedschaft anhand des Alters, des Geschlechts, der besonderen beruflichen oder privaten Risiken, dem aktuellen Gesundheitszustand oder der eigenen Krankengeschichte.

Das sogenannte Sachleistungsprinzip nimmt dem versicherten Patienten die große Bürde einer Vorfinanzierung von der Schulter. Denn grundsätzlich werden Arzt- und Klinikrechnungen nicht an den Versicherten weiter gegeben. Vielmehr werden erbrachte Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse abgerechnet. Jedoch darf sich der gesetzlich Versicherte lediglich von Vertragsärzten untersuchen lassen, wenn keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen.

Seit Anfang 2004 gilt die Regelung, dass der Patient quartalsmäßig eine Praxisgebühr von 10 Euro entrichten muss. Auch kann der gesetzlich Versicherte nicht davon ausgehen, bei einer stationären Behandlung in einem Einbettzimmer aufgenommen zu werden.

Wer unter den gesetzlichen Krankenkassen wechseln will, muss lediglich 18 Monate lang Mitglied einer Gesetzlichen gewesen sein und eine achtwöchige Kündigungsfrist beachten.

Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft; dieser Grundsatz wirkt sich auch verstärkt auf die Leistungsumfänge der gesetzlichen Krankenkassen aus.

So sind einige Krankenversicherungen dazu übergegangen, günstigere Beiträge für freiwillige Mitglieder zu erheben. So können davon freiwillig versicherte Ehepartner von dem sogenannten Lebenspartnerschaftsgesetz profitieren. Für die Berechnung der Beitragshöhe wird das Einkommen beider Partner zu einem Familieneinkommen zusammen gezählt. Aufgrund von Satzungsänderungen einiger gesetzlichen Kassen wird das halbierte Familieneinkommen auf die Hälfte der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze festgesetzt.

Auf diese Weise können sich für freiwillige Mitglieder günstigere Beiträge bei einem gleich bleibenden Leistungsangebot ergeben.