Durch die Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von zurzeit 48150 Euro Brutto Jahresverdienst, entscheidet sich schon zu Beginn des Arbeitslebens wer in der Gesetzlichen Krankenversicherung gehört und wer sich für eine Private Krankenversicherung entscheiden kann. Angestellte des öffentlichen Dienstes, Arbeiter, Beamte und alle weiteren Angestellten sind hiervon betroffen.
Liegt der Verdienst bei oder über dieser Grenze ist der Beitritt zur Privaten Krankenversicherung offen, drunter liegende können sich eine der Gesetzlichen Krankenkassen auswählen. Selbstständige, Künstler , Freiberufler sind von diesen Ausnahmen nicht betroffen und können frei entscheiden welcher Kasse Sie sich anschliesen.
Für Privat Versicherte besteht die Möglichkeit durch eine Zusatzkrankenversicherung Defizite der Gesetzlichen Kassen auszu gleichen. Sinnvoll , wenn die Zähne neu gemacht werden müssen oder eine längerer Krankenhausaufenthalt ansteht.
Auch ein Vergleich der unterschiedlichen Krankenversicherung kann sich als lohnend erweisen. Liegen die Leistungen bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen nahe bei einander , gibt es doch grosse Unterschiede in der Beitragshöhe der von den einzelnen Kassen verlangt wird.