Haus- und Grundbesitzversicherung

Die Haus- und Grundbesitzversicherung gliedert sich in drei Unterversicherungen.

Die Erste und meist auch wichtigste Versicherung ist hierbei zunächst die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Da der Haus- und Grundbesitzer für alles haftbar gemacht werden kann, was in seinem Haus und auf seinem Grundstück geschieht.
Für jeglicher Schaden, den Besucher erleiden, oder Schäden, welche durch Gegenstände, welche sich auf seinem Grundstück befinden, verursacht werden.

Fällt, nur als einfaches Beispiel hier angeführt, eine Dachpfanne vom Dach und einem Passanten auf den Kopf, oder fällt ein Gast eine Treppe herunter, welche vielleicht gerade repariert wird und daher nicht sicher ist, so muss der Haus- und Grundbesitzer für alle Folgeschäden selber aufkommen.
Dies kann er mit dem Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vermeiden. Diese zahlt bei einer entsprechend ausgefüllten Police, alle Schäden welche bei Dritten entstehen können, sei es ein Krankenhausaufenthalt, Behandlungskosten oder eine Rente.

Wenn eine Versicherung für ein Haus und ein Grundstück abzuschließen ist, wird zunächst von einem Sachverständigen der Wert des Grundstückes und Hauses als zu versicherndes Objekt ermittelt. Es müssen auf jeden Fall alle Kriterien und Gegenstände auf dem Grundstück erfasst sein, da ansonsten die Versicherung im Schadensfall nicht zu zahlen braucht. So auch ein Öltank, welcher sich auf dem Grundstück befindet und eventuell auslaufen könnte.

Als eine weitere Versicherung für Haus- und Grundbesitzer, ist die reine Gebäudeversicherung auch wichtig. Diese schützt das Haus und den Grund vor Einwirkungen der Natur. Das Objekt wird gegen Wasser, Sturm und Feuerschäden versichert. Der mögliche Versicherungsschutz ist in diesem Fall unter anderem abhängig, von der Region in der das Objekt gebaut wurde. Es wird schwer möglich sein, in einem bekannten Hochwassergebiet eine entsprechende Versicherung gegen Hochwasserschäden ab zu schließen. Die muss dann im einzelnen durch den zuständigen Versicherungsagenten der Haus- und Grundbesitzversicherung abgeklärt werden. Häufig wird in diesem Fall auch die Elementarversicherung mit aufgeführt.

Alle juristische Fragen und Aufwendungen welche auf einen Haus- und Grundbesitzer zukommen können, werden mit der entsprechenden Rechtsschutzversicherung abgedeckt.



© Copyright 2008 CS Internetdienstleistungen. Alle Rechte vorbehalten. Cluster: srv01