Fragen und Antworten rund um den Wechsel des Stromanbieters

Der Wechsel des Stromanbieters bringt einige Fragen hervor, auf dieser Seite möchten wir auf die wichtigsten Punkt eingehen die mit dem Wechsel des Stromanbieters verbunden sind.

  • Was kostet der Wechsel des Stromanbieters?
    Für Sie als Kunde ist der Wechsel des Stromanbieters kostenlos. Der Wechsel macht sich nur durch die ein paar eingesparte Euro auf Ihrem Konto bemerkbar.
  • Muss ich bei meinem alten Stromanbieter kündigen?
    Nein! Sie selber sollten Ihrem alten Stromanbieter keine Kündigung zukommen lassen. Da sich der Wechselzeitraum zum neuen Stromanbieter nicht genau vorhersagen lässt wird dies von Ihrem alten Stromanbieter komplett übernommen.
  • Welche Änderungen treten durch den Wechsel des Anbieters auf?
    Für Sie persönlich ändert sich wenig. Lediglich Ihre Stromrechnung kommt jetzt von Ihrem neuen Anbieter, an welchen Sie dann auch Ihre Abschläge zahlen. Die Wartung Ihres Stromzugangs wird noch immer vom örtlichen Netzbetreiber erlediglicht. Selbst am Stromzähler müssen keine Änderungen vorgenommen werden!
    Das örtliche Stromnetz versorgt Ihren Haushalt weiterhin mit Strom, welchen Ihr neuer Anbieter in das Stromnetz einspeist. Ihr neuer Anbieter zahlt dafür ein sogenanntes Nutzungsentgelt an den örtlichen Netzbetreiber.
  • Was ist wenn mein neuer Anbieter Konkurs anmeldet?
    Auch für den schlimmsten Fall brauchen Sie sich keine Sorgen machen dass Sie keinen Strom mehr haben. Der örtliche Stromversorger ist per Gesetzt verpflichtet Sie mit Strom zu versorgen, wenn Ihr neuer Anbieter seine Leistungen einstellt.
  • Wie kann ich einen Wechsel durchführen?
    Der Wechsel des Stromanbieters ist ganz einfach und ohne Risiken, da die Stromversorgung durch die gesetzlichen Grundlagen immer sichergestellt ist. Um einen Anbieterwechsel durchzuführen füllen Sie einfach den entsprechenden Wechselantrag aus und unterschreiben diesen. Danach übersenden Sie den Antrag an Ihren neuen Stromversorger. Nun müssen Sie nur noch ein wenig warten bis der neue Anbieter den Wechsel durchgeführt hat.
  • Gibt es eine Wartezeit beim Wechsel?
    Der Wechsel des Anbieters erfolgt nach gesetzlich festgelegten Fristen von etwa sechs bis acht Wochen nachdem Sie Ihren Wechselantrag gestellt haben. Hierbei spielen jedoch auch die Kündigungsfristen Ihres alten Anbieters eine entscheidende Rolle. Sollten Sie einen festen Vertrag mit einem Stromversorger haben kann sich der Wechsel verzögern.
  • Was muss beim Wechselantrag beachtet werden?
    Der Anbieterwechsel kann nur bei einem vollständig und richtig ausgefüllten Vertrag vorgenommen werden. Neben Ihren persönlichen Angaben benötigt der neue Stromversorger auch andere Informationen, welche Sie unbedingt angeben müssen. Besonders wichtig ist der Name Ihres bisherigen Stromversorgers, Ihre Kundennummer und die Nummer Ihres Stromzählers sowie den aktuellen Zählerstand. Sofern Sie die Umstellung zu einem bestimmten Termin wünschen, sollten Sie diesen noch mit angeben, andernfalls erfolgt die Umstellung so schnellstmöglich. In der Regel finden Sie alle benötigen Angaben auf der letzten Rechnung Ihres bisherigen Stromversorgers.
  • Kann ich auch als Mieter den Wechsel des Stromanbieters vornehmen?
    Selbstverständlich können auch Sie als Mieter Ihren Stromanbieter freiwählen. Wenn Sie die Rechnung des Stromanbieters selber bezahlen müssen Sie hierfür nicht mal Ihren Vermieter Bescheid sagen. Sofern Ihr Vermieter die Rechnung erhält und Sie monatliche Abschläge mit der Miete zahlen, müssen Sie ihn entsprechend informieren.
  • Werden bereits gezahlte Abschläge erstattet?
    Sie erhalten beim Wechsel eine detaillierte Abschlussrechnung von Ihrem bisherigen Stromversorger. Aus dieser können Sie den Verbrauch bis zur Umstellung sowie die geleisteten Abschlagzahlungen entnehmen. Wenn Sie zu viel gezahlt haben wird Ihnen der Betrag zurückerstattet.
  • Ist der Wechsel mit einer Nachtspeicherheizung möglich?
    Nein, leider ist für diesen Fall noch kein Anbieterwechsel möglich. Dies liegt in ersten Linie das nur der örtliche Stromversorger einen Nachtstromtarif anbieten kann. Zudem muss hierfür in der Regel ein zweiter Stromzähler eingebaut werden. Der neue Anbieter könnte zwischen Tag- und Nachstrom nicht unterscheiden, so dass Sie rund um die Uhr den vertraglich festgelegten Preis bezahlen würden. Demnach würden Sie deutlich mehr für den Strom bezahlen als bei Ihrem örtlichen Stromversorger, der zwischen Tag- und Nachtstrom unterscheidet.
  • Sollte ich meinen Zählerstand notieren?
    Grundsätzlich sollten Sie beim Umzug vor einer Preiserhöhung oder am Wechseltag, welchen Sie von Ihrem neuen Stromanbieter mitgeteilt bekommen haben, den Zählerstand notieren und Ihrem neuen Anbieter mitteilen. Nur so kann eine Taggenaue Abrechnung erfolgen.


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