Unfallversicherung

Passiert einem Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz, auf dem Weg zur oder von der Arbeit ein Unfall, so hat er Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch Kinder im Kindergarten, Schüler und Studenten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, daher sind alle die in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind laut Gesetz versichert.

Ausnahme bilden Beamte und freiberufliche Berufsgruppen. Weitere Aufgaben der Unfallversicherung sind u. a. Arbeitsunfälle zu verhüten, die Erwerbsfähigkeit des Verletzten wiederherzustellen, Berufshilfe dem Versicherten zu gewähren bzw. ihn oder seine Hinterbliebenen durch finanzielle Hilfe zu entschädigen. Die Berufsgenossenschaften bzw. spezielle Unfallkassen sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Beiträge entrichtet der Arbeitgeber.

Die Private Unfallversicherung kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Sie gilt rund um die Uhr weltweit bei allen Unfällen, also sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Die Private Unfallversicherung soll vor allem wirtschaftliche Nachteile, die dem Versicherten z. B. bei dauernder Invalidität entstehen, ausgleichen. Erweiterte Versicherungsleistungen können individuell vereinbart werden.


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