SCHUFA Holding AG
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Die Schufa - Das Kontrollorgan der Finanzwelt
Die SCHUFA Holding AG ist ein privatwirtschaftlichs Kreditbüro, das von der Wirtschaft getragen wird.
Der Sitz der SCHUFA ist in Wiesbaden. Der Geschäftszweck ist es, die Vertragspartner der Schufa vor Kreditausfällen zu bewahren; nach der Meinung der SCHUFA dient sie auch zum Schutz des Verbrauchers vor Überschuldung. Die SCHUFA besitzt 384 Millionen Daten von 63 Millionen Personen, somit hat sie rund 3/4 der Deutschen erfasst. Die SCHUFA hat jährlich über 77 Mio. Anfragen zu der Kreditwürdigkeit. Hiervon sind rund 1 Million Selbstauskünfte der Bürger, die ihre eigenen Daten einsehen möchten. Bei der SCHUFA sind 709 Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahre 2005 erwirtschaftete die SCHUFA einen Umsatz von etwa 76 Millionen Euro.
Datenspeicherung
Die SCHUFA ermittelt die Daten nicht selber, es bedarf Banken sowie andere Vertragspartner um Daten über Kunden zu liefern. Dazu ist die Einwilligung des Kunden nötig. Außerdem stammen Daten aus den öffentlich zugänglichen Quellen, zum Beispiel den Schuldnerverzeichnissen von Amtsgerichte. Die Daten können auch ohne die Einwilligung des Betroffenen genutzt werden. Besteht eine Einwilligung, speichert die SCHUFA den Namen, das Geburtsdatum, den gegenwärtigen Wohnsitz sowie früheren Anschriften. Die Daten über Aufnahme sowie vertragsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehungen ("Positivmerkmale") und Daten über ein nichtvertragsgemäßes Verhalten sowie gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen werden vermerkt.
Inhalte der Datenspeicherung
Diese Daten werden auch gespeichert: Kontaktdaten:
- Der Name, der Vorname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, der Geburtsort
- Die aktuelle Anschrift und frühere Anschriften
Die Art, der Gegenstand und die Zahlungsbedingungen des einzelnen Geschäfts:
- Kredit- sowie Leasingverträge mit dem Betrag und der Laufzeit
- Die Eröffnung eines Girokontos
- Die ausgegebene Kreditkarten
- Die Einrichtung des Telekommunikationskontos
- Die Kundenkonten des Handels sowie Versandhandels
Ein Abweichendes Zahlungsverhalten:
- Die Forderungen die fällig sind, ausreichend angemahnt sowie nicht bestritten wurden
- Die Forderungen nach einer gerichtlichen Entscheidung sowie deren Erledigung
Die Angaben aus den öffentlichen Verzeichnissen oder auch amtlichen Bekanntmachungen:
- Die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung
- Ein Haftbefehl um die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu erwirken
- Die Beantragung/Eröffnung des privaten Insolvenzverfahrens
- Die Abweisung der Einstellung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse
Die Löschung der Daten
Wenn eine positiven Erledigung von offenen Forderungen, Rückzahlung offenstehender Kredite oder Ähnliches erfolgt, werden die Daten nach 3 Jahren gelöscht. Bei Minderjährigen erfolgt dies direkt nach der Rückzahlung.
